In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Verzicht auf die Einhaltung der Kündigungsfrist :
Abweichend von § 2 Nr. 3 Abschnitt B VHB GVO entfällt für Sie die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03