In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit :
1. Werden Sie während der Wirksamkeit des Vertrages arbeitslos, setzen wir den Vertrag auf Wunsch außer Kraft. Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Die Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen.
2. Wir gewähren während der Außerkraftsetzung beitragsfreien Versicherungsschutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen, wenn Sie bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 3 Monaten die Beiträge zur Hausratversicherung bezahlt und das 5
8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens jedoch nach insgesamt einjähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn.
3. Sofern die Arbeitslosigkeit bei Beantragung der Außerkraftsetzung noch nicht beendet war, werden wir von Zeit zu Zeit bei Ihnen anfragen, ob die Arbeitslosigkeit noch andauert. Unterrichten Sie uns über das Ende der Arbeitslosigkeit bis spätestens 4 Wochen nach Erhalt der darauffolgenden Anfrage, so endet die Außerkraftsetzung gleichzeitig mit dem Ende der Arbeitslosigkeit. Andernfalls wird erst mit Zugang der Mitteilung durch Sie die Außerkraftsetzung beendet und der Versicherungsschutz wieder in Kraft gesetzt. Endet der beitragsfreie Versicherungsschutz nach
2. vor dem Ende der Arbeitslosigkeit, können Sie eine Unterbrechung vermeiden, indem Sie bis spätestens 4 Wochen nach dem Ende des beitragsfreien Zeitraumes die prämienpflichtige Wiederinkraftsetzung beantragen.
4. Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als ein Jahr
andauert.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03