Wer in der Hausratversicherung TOP-VITplus der GVO Versicherung arbeitslos wird, kann den Vertrag auf Wunsch außer Kraft setzen lassen und erhält unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfreien Versicherungsschutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen. Hier erfahren Sie, welche Fristen, Nachweise und Regeln zur Wiederinkraftsetzung gelten.
Außerkraftsetzung bei Arbeitslosigkeit:
Werden Sie während der Wirksamkeit des Vertrages arbeitslos, setzen wir den Vertrag auf Wunsch außer Kraft. Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Die Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen.
Beitragsfreier Versicherungsschutz:
Wir gewähren während der Außerkraftsetzung beitragsfreien Versicherungsschutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen, wenn Sie bei Beginn der Arbeitslosigkeit
- seit mindestens 3 Monaten die Beiträge zur Hausratversicherung bezahlt und
- das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens jedoch nach insgesamt einjähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn.
Anfragen und Ende der Außerkraftsetzung:
Sofern die Arbeitslosigkeit bei Beantragung der Außerkraftsetzung noch nicht beendet war, werden wir von Zeit zu Zeit bei Ihnen anfragen, ob die Arbeitslosigkeit noch andauert.
- Unterrichten Sie uns über das Ende der Arbeitslosigkeit bis spätestens 4 Wochen nach Erhalt der darauffolgenden Anfrage, so endet die Außerkraftsetzung gleichzeitig mit dem Ende der Arbeitslosigkeit.
- Andernfalls wird erst mit Zugang der Mitteilung durch Sie die Außerkraftsetzung beendet und der Versicherungsschutz wieder in Kraft gesetzt.
Endet der beitragsfreie Versicherungsschutz nach Punkt 2. vor dem Ende der Arbeitslosigkeit, können Sie eine Unterbrechung vermeiden, indem Sie bis spätestens 4 Wochen nach dem Ende des beitragsfreien Zeitraumes die prämienpflichtige Wiederinkraftsetzung beantragen.
Erlöschen des Vertrages:
Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als ein Jahr andauert.
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Sie Ihren Arbeitsplatz, müssen Sie Ihren Hausratschutz nicht kündigen: Auf Wunsch ruht der Vertrag, während Sie sich um Ihre neue berufliche Situation kümmern. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt der Schutz sogar beitragsfrei bestehen. Wichtig ist, den Versicherer über den Verlauf der Arbeitslosigkeit rechtzeitig zu informieren und Fristen einzuhalten, damit der Versicherungsschutz nahtlos weiterläuft und der Vertrag nicht ungewollt endet.
Häufige Fragen
Ab wann beginnt die Außerkraftsetzung bei Arbeitslosigkeit?
Die Außerkraftsetzung beginnt, sobald Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Die Arbeitslosigkeit ist durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen.
Welche Voraussetzungen gelten für beitragsfreien Versicherungsschutz?
Sie müssen bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 3 Monaten die Beiträge zur Hausratversicherung bezahlt und das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dann gilt der Schutz mit den zuletzt gültigen Versicherungssummen.
Wie lange gilt der beitragsfreie Versicherungsschutz?
Der beitragsfreie Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Arbeitslosigkeit, spätestens jedoch nach insgesamt einjähriger Beitragsfreistellung seit Vertragsbeginn.
Wie vermeide ich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes?
Endet der beitragsfreie Versicherungsschutz vor dem Ende der Arbeitslosigkeit, können Sie eine Unterbrechung vermeiden, indem Sie bis spätestens 4 Wochen nach dem Ende des beitragsfreien Zeitraumes die prämienpflichtige Wiederinkraftsetzung beantragen.
Wann erlischt der Vertrag automatisch?
Der Vertrag erlischt ohne besondere Vereinbarung, wenn die Außerkraftsetzung mehr als ein Jahr andauert.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03