Wer bei der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus einen Anschlussvertrag für die Hausratversicherung beantragt, erhält eine Bedingungsdifferenzdeckung, solange der bisherige Vertrag noch läuft – abgesichert werden Ereignisse, die künftig über den neuen Schutz gedeckt wären, längstens für 12 Monate.
1. Bedingungsdifferenzdeckung bei Anschlussversicherung:
Beantragen Sie Anschlussversicherungsschutz für die Hausratversicherung und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitig gültiger auslaufender Hausratversicherungsvertrag, so besteht eine Bedingungsdifferenzdeckung unter folgenden Voraussetzungen und Bedingungen:
Soweit der beantragte Versicherungsschutz des künftigen Vertrages über den des noch bestehenden Hausratversicherungsvertrags hinausgeht, gewähren wir Ihnen Differenzdeckung für solche Ereignisse, die zukünftig über den Anschlussversicherungsschutz gedeckt wären.
- a) Eine Leistung aus der Bedingungsdifferenzdeckung erfolgt im Anschluss an die anderweitig bestehende Hausratversicherung.
- b) Deckung aus bestehenden Hausratversicherungen geht ausnahmslos diesem Vertrag vor.
- c) Dabei bilden die in dem Differenzvertrag vereinbarten Selbstbeteiligungen und die hier genannten Bedingungen den Rahmen für gleichartige Leistungen aus allen Versicherungsverträgen zusammen.
- d) Leisten wir aus einer anderen Hausratversicherung nicht, weil Sie mit der Zahlung des Beitrages im Verzug waren oder eine Obliegenheit verletzt wurde, so wird dadurch der Umfang der Bedingungsdifferenzdeckung nicht vergrößert.
Der Versicherungsschutz für die Bedingungsdifferenzdeckung gilt längstens für 12 Monate ab Antragseingang und endet automatisch mit dem Beginn des endgültigen Versicherungsvertrages.
Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn der endgültige Vertrag nicht zustande kommt oder aufgrund Nichtzahlung der Erstprämie aufgehoben wird.
Sollte der Anschlussversicherungsschutz nicht zustande kommen, so kann der Differenzbeitrag für den Zeitraum des Differenzversicherungsschutzes p.r.t. auf Basis des nicht zustande gekommenen Anschlussvertrages erhoben werden.
Beide Vertragsparteien haben das Recht die Bedingungsdifferenzdeckung während der Laufzeit mit Monatsfrist zu kündigen.
2. Pflichten bei Eintritt eines Versicherungsfalles:
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles haben Sie unverzüglich
- a) uns den Versicherungsfall anzuzeigen, sofern für Sie bereits erkennbar ist, dass der anderweitige Versicherer nicht oder nur teilweise leistet,
- b) uns den Versicherungsfall spätestens dann anzuzeigen, wenn der anderweitige Versicherer den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.
Sie haben im Übrigen jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche Auskunft und Vollmacht zu erteilen oder erteilen zu lassen und Belege beizubringen. Das gilt auch und insbesondere für Nachweise und Leistungen anderer Versicherer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie zu einer neuen Hausratversicherung wechseln und Ihr alter Vertrag noch läuft, schließt die Bedingungsdifferenzdeckung die Lücke: Sie sind für die zusätzlichen Leistungen des neuen Tarifs abgesichert, die der alte Vertrag noch nicht abdeckt. Der bestehende Vertrag leistet dabei immer zuerst, die Differenzdeckung greift nur ergänzend. Sie ist zeitlich begrenzt und endet, sobald der neue Vertrag beginnt.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Bedingungsdifferenzdeckung?
Sie gilt längstens für 12 Monate ab Antragseingang und endet automatisch mit dem Beginn des endgültigen Versicherungsvertrages.
Welcher Vertrag leistet zuerst?
Die Deckung aus bestehenden Hausratversicherungen geht ausnahmslos diesem Vertrag vor. Eine Leistung aus der Bedingungsdifferenzdeckung erfolgt erst im Anschluss an die anderweitig bestehende Hausratversicherung.
Was passiert, wenn der endgültige Vertrag nicht zustande kommt?
Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn der endgültige Vertrag nicht zustande kommt oder aufgrund Nichtzahlung der Erstprämie aufgehoben wird. In diesem Fall kann der Differenzbeitrag für den Zeitraum p.r.t. auf Basis des nicht zustande gekommenen Anschlussvertrages erhoben werden.
Kann die Bedingungsdifferenzdeckung gekündigt werden?
Ja. Beide Vertragsparteien haben das Recht, die Bedingungsdifferenzdeckung während der Laufzeit mit Monatsfrist zu kündigen.
Wann muss ich einen Versicherungsfall melden?
Sie müssen den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen, sobald erkennbar ist, dass der anderweitige Versicherer nicht oder nur teilweise leistet, spätestens jedoch, wenn dieser den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03