In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Verzicht auf Anzeigepflicht bei
Gerüstaufstellung :
Abweichend von § 9 Nr. 2
c) Abschnitt B VHB GVO ist die Aufstellung eines Gerüstes am Gebäude, in dem sich die versicherte Wohnung befindet, nicht anzeigepflichtig, auch wenn sich daraus eine Gefahrerhöhung nach § 9 Nr. 1 Abschnitt B VHB GVO ergeben kann.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03