In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Vermögensschäden durch Online-Banking (Phishing) :
1. In Erweiterung zu den VHB GVO sind Vermögensschäden innerhalb des von Ihnen durchgeführten privaten Online-Bankings versichert, wenn durch Phishing unberechtigte Dritte Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt.
Ein Vermögensschaden im Sinne dieser Bestimmung ist die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrages.
2. Phishing im Sinne dieser Bestimmungen ist ein Verfahren, bei dem sich die Täter mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangsund Identifikationsdaten verschaffen. Mit den gewonnenen Daten nehmen die Täter unter der Identität des Versicherungsnehmers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.
3. Voraussetzung für die Entschädigungsleistung ist, dass
a) Ihr PC mit einem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen, wie einer Virenschutzsoftware oder einer Spywarescanner ausgestattet ist, die jeweils auf dem neusten Stand gehalten und aktualisiert werden.
b) die PIN/ TANs und Passwörter nicht auf den PC gespeichert sind. Bei dem Verdacht, dass ein Unberechtigter Kenntnis von diesen erlangt hat, ist der Zugang zum Online-Banking unverzüglich zu sperren.
c) Sie den Betrug unverzüglich Ihrer Bank gemeldet und der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt haben. Wird diese Obliegenheit verletzt, sind nach § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei.
4. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu
3.000 €.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03