Die Hausratversicherung der GVO Versicherung schützt im Tarif TOP-VITplus vor Vermögensschäden durch Phishing beim privaten Online-Banking: Wenn unberechtigte Dritte mit erbeuteten Zugangsdaten Überweisungen auslösen, ersetzt der Versicherer den abgebuchten Betrag – bei erfüllten Voraussetzungen bis zu 3.000 € je Versicherungsfall.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus für Vermögensschäden durch Online-Banking (Phishing) Folgendes:
1. Versicherte Vermögensschäden:
In Erweiterung zu den VHB GVO sind Vermögensschäden innerhalb des von Ihnen durchgeführten privaten Online-Bankings versichert, wenn durch Phishing unberechtigte Dritte Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt.
Ein Vermögensschaden im Sinne dieser Bestimmung ist die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrages.
2. Definition von Phishing:
Phishing im Sinne dieser Bestimmungen ist ein Verfahren, bei dem sich die Täter mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten verschaffen. Mit den gewonnenen Daten nehmen die Täter unter der Identität des Versicherungsnehmers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.
3. Voraussetzung für die Entschädigungsleistung ist, dass:
- Ihr PC mit einem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen, wie einer Virenschutzsoftware oder einer Spywarescanner ausgestattet ist, die jeweils auf dem neusten Stand gehalten und aktualisiert werden.
- die PIN/TANs und Passwörter nicht auf den PC gespeichert sind. Bei dem Verdacht, dass ein Unberechtigter Kenntnis von diesen erlangt hat, ist der Zugang zum Online-Banking unverzüglich zu sperren.
- Sie den Betrug unverzüglich Ihrer Bank gemeldet und der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt haben. Wird diese Obliegenheit verletzt, sind nach § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei.
4. Entschädigung:
Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu 3.000 €.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Fällt Ihnen beim privaten Online-Banking ein Betrüger durch Phishing zum Opfer und wird dadurch Geld von Ihrem Konto abgebucht, kann die Hausratversicherung diesen Verlust ausgleichen. Wichtig ist, dass Ihr Rechner ausreichend geschützt ist, dass Sie Ihre Zugangsdaten nicht auf dem PC speichern und dass Sie einen Betrug umgehend Ihrer Bank und der Polizei melden. Werden diese Bedingungen erfüllt, erhalten Sie eine Entschädigung im Rahmen des vereinbarten Höchstbetrags.
Häufige Fragen
Was gilt als Vermögensschaden durch Phishing?
Ein Vermögensschaden ist die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrages, wenn unberechtigte Dritte durch Phishing Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt.
Bis zu welchem Betrag wird entschädigt?
Der Versicherer entschädigt je Versicherungsfall bis zu 3.000 €.
Welche Voraussetzungen muss mein PC erfüllen?
Ihr PC muss mit einem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen ausgestattet sein, etwa einer Virenschutzsoftware oder einem Spywarescanner, die jeweils auf dem neuesten Stand gehalten und aktualisiert werden.
Was muss ich bei Verdacht auf Betrug tun?
Bei dem Verdacht, dass ein Unberechtigter Kenntnis von Ihren Daten erlangt hat, ist der Zugang zum Online-Banking unverzüglich zu sperren. Zudem müssen Sie den Betrug unverzüglich Ihrer Bank melden und der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Was ist Phishing im Sinne dieser Bestimmungen?
Phishing ist ein Verfahren, bei dem sich die Täter mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten verschaffen. Mit den gewonnenen Daten nehmen sie unter der Identität des Versicherungsnehmers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.