In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Transport- und Lagerkosten :
1. In Erweiterung zu § 8 Nr. 1
d) VHB GVO leisten wir Entschädigung für den Transport und die Lagerung des versicherten Hausrates, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
2. Die Lagerkosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 12 Monaten.
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03