Wer über die GVO Versicherung eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, erhält im Tarif TOP-VITplus Ersatz für die notwendigen Kosten der Wiederbeschaffung von Ausweisen und Dokumenten, die durch einen Versicherungsfall zerstört wurden oder abhandengekommen sind – bis zur vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus Folgendes für die Kosten der Wiederbeschaffung von Ausweisdokumenten:
- In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für die notwendigen Kosten der Wiederbeschaffung von Ausweisen und Dokumenten, die infolge eines Versicherungsfalles zerstört wurden oder abhandengekommen sind.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Gehen Ausweise oder Dokumente durch einen versicherten Schadenfall verloren oder werden sie zerstört, übernimmt der Tarif die notwendigen Kosten, um diese Papiere neu zu beschaffen. Die Erstattung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei verlorenen Ausweisen übernommen?
Erstattet werden die notwendigen Kosten der Wiederbeschaffung von Ausweisen und Dokumenten, die infolge eines Versicherungsfalles zerstört wurden oder abhandengekommen sind.
Bis zu welcher Höhe leistet der Tarif TOP-VITplus?
Die Entschädigung erfolgt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Auf welcher Grundlage besteht dieser Schutz?
Der Schutz gilt in Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO im Tarif TOP-VITplus der Hausratversicherung.
Muss der Verlust durch einen Versicherungsfall entstanden sein?
Ja, die Dokumente müssen infolge eines Versicherungsfalles zerstört worden oder abhandengekommen sein.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03