In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Kosten für die Wiederbeschaffung von Ausweisdokumenten :
1. In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für die notwendigen Kosten der Wiederbeschaffung von Ausweisen und Dokumenten, die infolge eines Versicherungsfalles zerstört wurden oder abhandengekommen sind.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03