Die GVO Versicherung erstattet in ihrer Hausratversicherung im Tarif TOP-VITplus den Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas, der durch einen versicherten Rohrbruch entsteht und vom Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt wird – bis zur vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus für Wasser- und Gasverlust Folgendes:
- In Erweiterung von § 3 Nr. 3 VHB GVO leisten wir Entschädigung für den Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas, der infolge eines Schadens durch einen versicherten Rohrbruch im Sinne der dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen entsteht und von dem Wasser- oder Gasversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt wird.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Wenn durch einen versicherten Rohrbruch mehr Frischwasser oder Gas verbraucht wird als üblich und das Versorgungsunternehmen diesen Mehrverbrauch berechnet, übernimmt die Versicherung die entstandenen Mehrkosten. Die Erstattung erfolgt für jeden Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Welcher Mehrverbrauch ist versichert?
Versichert ist der Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas, der infolge eines Schadens durch einen versicherten Rohrbruch entsteht und vom Wasser- oder Gasversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt wird.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Es wird je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme entschädigt.
Auf welcher Grundlage besteht der Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht in Erweiterung von § 3 Nr. 3 VHB GVO. Maßgeblich ist ein versicherter Rohrbruch im Sinne der dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Muss der Mehrverbrauch in Rechnung gestellt worden sein?
Ja, entschädigt wird der Mehrverbrauch, der vom Wasser- oder Gasversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt wird.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03