In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Wasser- und Gasverlust :
1. In Erweiterung von § 3 Nr. 3 VHB GVO leisten wir Entschädigung für den Mehrverbrauch von Frischwasser und Gas, der infolge eines Schadens durch einen versicherten Rohrbruch im Sinne der dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen entsteht und von dem Wasseroder Gasversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt wird.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03