In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Schäden an
behindertengerechten Einbauten :
1. In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für die notwendigen Reparaturkosten infolge eines Versicherungsfalles an behindertengerechten Einbauten in gemieteten Wohnungen und Einfamilienhäusern, sofern hier kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03