Wer in einer gemieteten Wohnung oder einem Einfamilienhaus lebt, findet in der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus Schutz für behindertengerechte Einbauten: Erstattet werden die notwendigen Reparaturkosten nach einem Versicherungsfall, sofern kein anderweitiger Schutz besteht – bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Reparaturkosten an behindertengerechten Einbauten:
- In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für die notwendigen Reparaturkosten infolge eines Versicherungsfalles an behindertengerechten Einbauten in gemieteten Wohnungen und Einfamilienhäusern, sofern hier kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Werden behindertengerechte Einbauten in einer gemieteten Wohnung oder einem Einfamilienhaus durch einen Versicherungsfall beschädigt, übernimmt der Tarif die notwendigen Reparaturkosten – vorausgesetzt, es gibt dafür keinen anderen Versicherungsschutz. Die Leistung erfolgt je Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei behindertengerechten Einbauten erstattet?
Erstattet werden die notwendigen Reparaturkosten infolge eines Versicherungsfalles an behindertengerechten Einbauten.
Für welche Wohnformen gilt der Schutz?
Der Schutz gilt für behindertengerechte Einbauten in gemieteten Wohnungen und Einfamilienhäusern.
Gibt es eine Bedingung für die Leistung?
Ja, es darf kein anderweitiger Versicherungsschutz für die behindertengerechten Einbauten bestehen.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung erfolgt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.