In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Unselbstständiger Hausstand während Bundesfreiwilligen-, Zivildienst oder Ausbildung :
1. In Erweiterung zu § 7 Nr. 2 VHB GVO gilt als vorübergehend, solange im Sinne der Außenversicherung, bis ein eigener Hausstand nach Beendigung des Bundesfreiwilligen-, Zivildienstes oder der Ausbildung von Ihnen oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gegründet wird.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03