Wer in der Hausratversicherung der GVO Versicherung den Tarif TOP-VITplus wählt, hat auch den Inhalt von Kundenschließfächern – etwa in Shopping-Centern oder Bahnhöfen – mitversichert. Welche Grenzen dabei gelten und warum Wertsachen ausgenommen sind, lesen Sie hier.
In Erweiterung zu § 6 Nr. 3 VHB GVO:
Der Inhalt von Kundenschließfächern, wie zum Beispiel in Shopping-Centern oder Bahnhöfen, ist mitversichert.
Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen gemäß § 13 VHB GVO.
Wir entschädigen je Versicherungsfall:
- im Wohnflächenmodell bis 200 € je qm Wohnfläche und
- im Versicherungssummenmodell bis 30 % der Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif TOP-VITplus erstreckt sich der Schutz Ihres Hausrats auch auf Gegenstände, die Sie in einem Kundenschließfach aufbewahren – zum Beispiel in einem Shopping-Center oder an einem Bahnhof. Für Wertsachen greift dieser Schutz jedoch nicht. Die Höhe der Entschädigung richtet sich danach, ob Ihr Vertrag auf dem Wohnflächenmodell oder dem Versicherungssummenmodell basiert.
Häufige Fragen
Ist der Inhalt von Kundenschließfächern mitversichert?
Ja, in Erweiterung zu § 6 Nr. 3 VHB GVO ist der Inhalt von Kundenschließfächern, wie zum Beispiel in Shopping-Centern oder Bahnhöfen, mitversichert.
Sind Wertsachen im Kundenschließfach versichert?
Nein, für Wertsachen gemäß § 13 VHB GVO besteht kein Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die Entschädigung im Wohnflächenmodell?
Im Wohnflächenmodell entschädigen wir je Versicherungsfall bis 200 € je qm Wohnfläche.
Wie hoch ist die Entschädigung im Versicherungssummenmodell?
Im Versicherungssummenmodell entschädigen wir je Versicherungsfall bis 30 % der Versicherungssumme.