In der Hausratversicherung der GVO Versicherung sind im Tarif TOP-VITplus Handelsware und Musterkollektionen innerhalb des Versicherungsortes mitversichert – mit einer Entschädigung von bis zu 20.000 € je Versicherungsfall. So bleiben auch beruflich genutzte Waren im eigenen Zuhause abgesichert.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus für Handelsware und Musterkollektionen Folgendes:
- In Erweiterung zu § 6 Nr. 2 VHB GVO sind Handelswaren und Musterkollektionen mitversichert. Die Mitversicherung gilt innerhalb des Versicherungsortes.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu 20.000 €.
Was bedeutet das konkret?
Bewahren Sie beruflich genutzte Handelswaren oder Musterkollektionen in Ihrem Zuhause auf, sind diese über den Tarif TOP-VITplus zusätzlich zum normalen Hausrat abgesichert. Der Schutz gilt am Versicherungsort, und die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf einen festen Höchstbetrag begrenzt.
Häufige Fragen
Sind Handelsware und Musterkollektionen in der Hausratversicherung mitversichert?
Ja. Im Tarif TOP-VITplus der GVO Versicherung sind Handelswaren und Musterkollektionen in Erweiterung zu § 6 Nr. 2 VHB GVO mitversichert.
Wo gilt die Mitversicherung von Handelsware und Musterkollektionen?
Die Mitversicherung gilt innerhalb des Versicherungsortes.
Bis zu welchem Betrag wird entschädigt?
Die GVO Versicherung entschädigt je Versicherungsfall bis zu 20.000 €.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt im Tarif TOP-VITplus der Hausratversicherung der GVO Versicherung.