In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Daten aus dem Internet :
1. In Erweiterung zu § 6 Nr. 4 VHB GVO sind Schäden an legal aus dem Internet geladener Musik
und Videos infolge einer versicherten Gefahr oder infolge eines versicherten Schadens versichert.
2. Der Erwerb und der Schadenaufwand der Daten sind durch Kaufoder Zahlungsbelege nachzuweisen.
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu
3.000 €.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03