In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Sturm- und Hagelschäden auf dem Versicherungsgrundstück :
1. In Erweiterung von § 5 Nr. 2 VHB GVO leisten wir Entschädigung für versicherte Sachen nach
plötzlich eintretenden Sturmereignissen auf dem Versicherungsgrundstück.
Die Klausel „Sturmschäden ohne Mindestwindstärke“ bleibt hierbei ausgeschlossen.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
3. Teil-Kündigungsmöglichkeit
Die Klausel kann ohne Aufhebung des Gesamtvertrages von beiden Vertragspartnern ohne Angaben von Gründen in Textform unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03