Die Hausratversicherung der GVO Versicherung erweitert im Tarif TOP-VITplus den Schutz bei Nässeschäden: Erstattet werden zerstörte, beschädigte oder abhandengekommene Sachen durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Zimmerbrunnen, Zisternen, Schwimmbecken, Gas- und Lüftungsrohren sowie durch Reinigungs-, Plansch-, Regen- oder Schmelzwasser – mit klaren Entschädigungsgrenzen.
1. In Erweiterung zu § 4 Nr. 2 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Nässeschäden an versicherten Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Wasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen, aus:
- a) Zimmerbrunnen, Wassersäulen und Zisternen;
- b) Lüftungs- und Gasrohren;
- c) Schwimmbecken und Saunabecken;
- d) innenliegenden Regenwasserfallrohren.
2. Entschädigung je Versicherungsfall:
Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
3. Nässeschäden durch Reinigungs- und Planschwasser sowie Regen oder Schmelzwasser:
Wir leisten Entschädigung für Nässeschäden an versicherten Sachen, die durch bestimmungswidrigen Austritt von Reinigungs- und Planschwasser sowie Regen oder Schmelzwasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Wir entschädigen je Versicherungsfall:
- a) im Wohnflächenmodell bis 20 € je qm Wohnfläche und
- b) im Versicherungssummenmodell bis 3 % der Versicherungssumme.
Es gilt je Schadenfall eine Selbstbeteiligung von 250 € vereinbart.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif springt ein, wenn Wasser dort austritt, wo es nicht hingehört – etwa aus einem Zimmerbrunnen, einer Zisterne, einem Schwimm- oder Saunabecken, aus Lüftungs- und Gasrohren oder aus innenliegenden Regenwasserfallrohren. Auch Schäden durch Reinigungs- und Planschwasser sowie durch Regen oder Schmelzwasser sind abgedeckt. Wie viel erstattet wird, richtet sich nach dem gewählten Modell und der vereinbarten Versicherungssumme; bei bestimmten Nässeschäden ist ein Eigenanteil zu tragen.
Häufige Fragen
Welche Wasserquellen sind zusätzlich versichert?
Versichert ist bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen und Zisternen, aus Lüftungs- und Gasrohren, aus Schwimmbecken und Saunabecken sowie aus innenliegenden Regenwasserfallrohren.
Sind auch Schäden durch Reinigungs- oder Planschwasser abgedeckt?
Ja. Entschädigt werden Nässeschäden an versicherten Sachen durch bestimmungswidrigen Austritt von Reinigungs- und Planschwasser sowie Regen oder Schmelzwasser.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Reinigungs-, Plansch-, Regen- und Schmelzwasser?
Je Versicherungsfall im Wohnflächenmodell bis 20 € je qm Wohnfläche und im Versicherungssummenmodell bis 3 % der Versicherungssumme.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Ja, bei Nässeschäden durch Reinigungs- und Planschwasser sowie Regen oder Schmelzwasser gilt je Schadenfall eine Selbstbeteiligung von 250 €.
Bis zu welcher Höhe wird bei den erweiterten Wasserquellen entschädigt?
Für Nässeschäden aus den genannten erweiterten Wasserquellen wird je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme entschädigt.
Inhalte aus: Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03