In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Nässeschäden :
1. In Erweiterung zu § 4 Nr. 2 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Nässeschäden an versicherten
Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendem Wasser aus
a) Zimmerbrunnen, Wassersäulen und Zisternen;
b) Lüftungsund Gasrohren;
c) Schwimmbecken und Saunabecken;
d) innenliegenden Regenwasserfallrohren
zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
3. Wir leisten Entschädigung für Nässeschäden an versicherten Sachen, die durch bestimmungswidrigen Austritt von Reinigungsund Planschwasser sowie Regen oder Schmelzwasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Wir entschädigen je Versicherungsfall
a) im Wohnflächenmodell bis 20 € je qm Wohnfläche und
b) im Versicherungssummenmodell bis 3 % der Versicherungssumme. Es gilt je Schadenfall eine Selbstbeteiligung von 250 € vereinbart.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03