In der Hausratversicherung der GVO Versicherung ersetzt der Tarif TOP-VITplus Schäden durch Scheck- und Kreditkartenmissbrauch, wenn die Karten durch Einbruchdiebstahl oder Beraubung abhandengekommen sind – bis zu 7.500 € je Versicherungsfall, sofern Sie die Karten sofort sperren und den Diebstahl der Polizei anzeigen.
Es gilt Folgendes für Scheck- und Kreditkartenmissbrauch:
- In Erweiterung zu § 3 Nr. 2 und 4 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden durch Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, sofern diese durch Einbruchdiebstahl oder Beraubung abhandengekommen sind.
- Die Mitversicherung von Scheck- und Kreditkartenmissbrauch gilt nur, soweit kein anderer Versicherungsschutz besteht oder ein anderer etwaiger Versicherungsschutz nicht ausreichend ist.
- Sie müssen die abhandengekommenen Kredit- und/oder Scheckkarte/n unverzüglich sperren lassen.
- Sie haben den Diebstahl oder den Raub unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu 7.500 €.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihre Scheck- oder Kreditkarten bei einem Einbruch oder Raub gestohlen und anschließend missbräuchlich verwendet, kann die Hausratversicherung den entstandenen Schaden ersetzen. Wichtig ist, dass Sie die Karten sofort sperren lassen und die Tat umgehend bei der Polizei melden. Der Schutz greift, wenn kein anderer oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Häufige Fragen
Wann sind Schäden durch Kartenmissbrauch versichert?
Wenn die Scheck- oder Kreditkarten durch Einbruchdiebstahl oder Beraubung abhandengekommen sind und anschließend missbräuchlich verwendet werden.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu 7.500 €.
Was muss ich nach dem Verlust der Karten tun?
Sie müssen die abhandengekommenen Kredit- und/oder Scheckkarten unverzüglich sperren lassen und den Diebstahl oder Raub unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzeigen.
Was passiert, wenn ich den Diebstahl nicht sofort melde?
Verletzen Sie diese Obliegenheit, können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Gilt der Schutz auch bei anderweitiger Versicherung?
Die Mitversicherung von Scheck- und Kreditkartenmissbrauch gilt nur, soweit kein anderer Versicherungsschutz besteht oder ein anderer etwaiger Versicherungsschutz nicht ausreichend ist.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03