In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Scheck- und
Kreditkartenmissbrauch :
1. In Erweiterung zu § 3 Nr. 2 und 4 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden durch Missbrauch von Scheck und Kreditkarten, sofern diese durch Einbruchdiebstahl oder Beraubung abhandengekommen sind.
2. Die Mitversicherung von Scheckund Kreditkartenmissbrauch gilt nur, soweit kein anderer Versicherungsschutz besteht oder ein anderer etwaiger Versicherungsschutz nicht ausreichend ist.
3. Sie müssen die abhanden gekommenen Kredit und/oder Scheckkarte/n unverzüglich sperren lassen.
4. Sie haben den Diebstahl oder den Raub unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
5. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu
7.500 €.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03