In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Vandalismus infolge von Einschleichen oder Raub :
1. In Erweiterung zu § 3 Nr. 3 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Vandalismusschäden, wenn der Täter sich in die versicherte Wohnung eingeschlichen hat.
2. Mitversichert sind auch versicherte Sachen, die durch Vandalismus nach einem Raub zerstört oder
beschädigt werden.
3. Sie haben den Vandalismus unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
4. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03