In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Einfacher Diebstahl auf dem Ver- sicherungsgrundstück :
1. In Erweiterung zu § 3 Nr. 2 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden, wenn versicherte Sachen durch einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln, -geräten und -inventar, wie Rasenmäher, Aufsitzmäher und Mähroboter, Grills, festverankerte Gartenskulpturen, Pflanzenkübel, Zierbrunnen, Wäschespinnen, aber auch Trampoline, Spielgerüste, Spielfahrzeuge, Planschbecken oder Aufstellpools mit Poolzubehör, Wäsche und Bekleidung auf der Leine (außer Pelze, Lederund Alcantarawaren), Markisen und Antennenanlagen, die sich außerhalb des Versicherungsortes, jedoch auf dem umfriedeten Versicherungsgrundstück befinden, abhandengekommen sind.
2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03