In der Hausratversicherung der GVO Versicherung leistet der Tarif TOP-VITplus Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, die nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind – ausgezahlt wird je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus für Seng- und Schmorschäden Folgendes:
1. In Erweiterung zu § 2 Nr. 6 b) VHB GVO:
- Wir leisten Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, die nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind.
2. Höhe der Entschädigung:
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif deckt Schäden ab, bei denen etwas angesengt wird oder anschmort, ohne dass es zu einem offenen Brand kommt. Voraussetzung ist, dass der Schaden nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion verursacht wurde. Erstattet wird pro Schadenfall höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Welche Seng- und Schmorschäden sind mitversichert?
Mitversichert sind Seng- und Schmorschäden, die nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung erfolgt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Auf welcher Grundlage besteht dieser Schutz?
Der Schutz besteht in Erweiterung zu § 2 Nr. 6 b) VHB GVO im Tarif TOP-VITplus.
Sind Schäden durch Brand oder Blitzschlag hier eingeschlossen?
Nein. Diese Regelung gilt ausdrücklich für Seng- und Schmorschäden, die nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind.