In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Grob fahrlässige Verletzungen von behördlichen und gesetzlichen Sicherheitsvorschriften :
In Erweiterung zu den § 16 Nr. 1b) Abschnitt B VHB GVO wird bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften nach § 16 Abschnitt B VHB GVO und der grob fahrlässigen Verletzung der gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften auf eine Leistungskürzung verzichtet.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03