In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Grobe Fahrlässigkeit :
In Erweiterung zu § 16 Nr. 1
b) Abschnitt B VHB GVO wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
und auf eine daraus resultierende Leistungskürzung verzichtet.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03