In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Umzugskosten bei dauernder Unbewohnbarkeit der Wohnung :
1. In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für die angefallenen Umzugskos-
ten infolge eines versicherten Schadens, sofern die Wohnung dauerhaft unbewohnbar geworden ist.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03