In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Tierarztkosten :
1. In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Tierarztkosten, die aufgrund
eines Versicherungsfalles notwendig werden.
2. Ausgeschlossen sind Tierarztkosten von Nutztieren und exotischen Tieren.
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03