Die Hausratversicherung der GVO Versicherung erstattet im Tarif TOP-VITplus ab einer Entschädigung von 10.000 € die nachgewiesenen persönlichen Auslagen bis zu 250 € – eine Erweiterung zur bestehenden Kostenpauschale nach den Versicherungsbedingungen.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus für die Kostenpauschale Folgendes:
In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir ab einer Entschädigung von 10.000 € Ihre nachgewiesenen persönlichen Auslagen bis zu 250 €.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Schadenfall eine Entschädigung von mindestens 10.000 € gezahlt wird, können Sie zusätzlich Ihre persönlich entstandenen Auslagen geltend machen. Diese werden Ihnen bis zu einem Betrag von 250 € erstattet, sofern Sie sie nachweisen. Diese Regelung ergänzt die bereits bestehende Kostenpauschale.
Häufige Fragen
Ab welcher Entschädigung greift die erweiterte Kostenpauschale?
Die Leistung greift ab einer Entschädigung von 10.000 €.
Bis zu welchem Betrag werden persönliche Auslagen erstattet?
Die nachgewiesenen persönlichen Auslagen werden bis zu 250 € erstattet.
Müssen die Auslagen nachgewiesen werden?
Ja, erstattet werden Ihre nachgewiesenen persönlichen Auslagen.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Leistung?
Die Leistung gilt in Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO im Tarif TOP-VITplus.