In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Kostenpauschale :
In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir ab einer Entschädigung von 10.000 € Ihre nachge-
wiesenen persönlichen Auslagen bis zu 250 €.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03