In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Mitversicherung des Hausrates von Kindern bei Haushaltsgründung :
1. Sofern Ihre Kinder – auch Adoptivkinder oder Kinder Ihres Partners in häuslicher Gemeinschaft – erstmalig einen eigenen Haushalt gründen, gilt dieser im Rahmen der Außenversicherung bis maximal 3 Monate nach der nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages mitversichert.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu 20.000 €.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03