In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Außenversicherung :
1. In Erweiterung zu § 7 Nr. 1 VHB GVO gelten Zeiträume bis zu 12 Monate als vorübergehend.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall
a) im Wohnflächenmodell bis 100.000 € und
b) im Versicherungssummenmodell bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03