In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Beruflich bedingter
Zweitwohnsitz :
1. In Erweiterung zu § 6 Nr. 2 VHB GVO sind Schäden an versichertem Hausrat, welcher sich an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person und sich innerhalb Deutschlands befindet, mitversichert.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu 20.000 €. Wertsachen gemäß § 13 VHB GVO sind bis
zu
2.000 € mitversichert.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03