In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Alarm- und Sicherheitsanlagen, Markisen sowie Antennenanlagen :
1. In Erweiterung zu § 6 Nr. 2 VHB GVO gelten technische, optische und akustische Anlagen zur Sicherung der Wohnung, Markisen sowie Antennenanlagen mitversichert.
2. Zusätzlich besteht neben den versicherten Gefahren auch Versicherungsschutz für Schäden durch Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung, die im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl, Raub oder dem Versuch einer solchen Tat entstanden sind.
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
1. In Erweiterung zu § 6 Nr. 3 VHB GVO gelten auch Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände aus häuslichen Arbeitszimmern mitversichert, wenn diese dem Beruf oder dem Gewerbe dienen.
2. Dies gilt auch für mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03