Die Hausratversicherung der GVO Versicherung ersetzt im Tarif TOP-VITplus Schäden durch Rückstau, wenn eine funktionierende Rückstauklappe nach geltender Norm vorhanden ist, und leistet auch bei Pumpenausfall der Drainage mit überlaufenden Entwässerungsschächten – bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
1. Entschädigung bei Rückstau:
In Erweiterung zu § 4 Nr. 3 VHB GVO leisten wir Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rückstau zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen, sofern eine ordnungsgemäße, funktionierende Rückstauklappe entsprechend der geltenden Norm vorhanden ist.
2. Definition von Rückstau:
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig austritt, und zwar aus:
- dem Rohrsystem des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befinden, oder
- den zugehörigen Einrichtungen dieses Gebäudes.
3. Entschädigung bei Pumpenausfall der Drainage:
In Erweiterung zu Ziffer 1 leisten wir auch Entschädigung für versicherte Sachen, die dadurch zerstört oder beschädigt werden, dass Pumpen der zum Versicherungsgrundstück gehörenden Drainage ausfallen und dadurch Entwässerungsschächte überlaufen.
4. Höhe der Entschädigung:
Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Tritt Wasser aus dem Rohrsystem des Gebäudes oder seinen Einrichtungen zurück in Ihre Räume – etwa nach starkem Regen oder wenn ein Gewässer über die Ufer tritt – sind die dadurch beschädigten oder zerstörten Sachen mitversichert. Voraussetzung ist eine funktionierende Rückstauklappe nach geltender Norm. Zusätzlich sind Schäden abgedeckt, wenn die Drainagepumpen ausfallen und deshalb Entwässerungsschächte überlaufen. Erstattet wird je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Rückstau vor?
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt.
Welche Voraussetzung muss für den Rückstauschutz erfüllt sein?
Es muss eine ordnungsgemäße, funktionierende Rückstauklappe entsprechend der geltenden Norm vorhanden sein.
Sind auch Schäden durch Pumpenausfall der Drainage versichert?
Ja. Entschädigt werden auch versicherte Sachen, die dadurch zerstört oder beschädigt werden, dass Pumpen der zum Versicherungsgrundstück gehörenden Drainage ausfallen und dadurch Entwässerungsschächte überlaufen.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Es wird je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme entschädigt.
Inhalte aus: Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03