In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Mitversicherung von Rückstauschäden und Pumpenausfall/ Drainage :
1. In Erweiterung zu § 4 Nr. 3 VHB GVO leisten wir Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rückstau zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen, sofern eine ordnungsgemäße, funktionierende Rückstauklappe entsprechend der geltenden Norm vorhanden ist.
2. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befinden oder dessen zugehörigen Einrichtungen, austritt.
3. In Erweiterung zu Ziffer 1 leisten wir auch Entschädigung für versicherte Sachen, die dadurch zerstört oder beschädigt werden, dass Pumpen der zum Versicherungsgrundstück gehörenden Drainage ausfallen und dadurch Entwässerungsschächte überlaufen.
4. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03