In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Fahrraddiebstahl (sofern vereinbart) :
1. Für Fahrräder – auch Elektrofahrräder (sog. E-Bikes/ Pedelecs) für die keine Versicherungspflicht besteht inklusive Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch einfachen Diebstahl. Für die mit dem Fahrrad verbundenen oder regelmäßig deren Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz, wenn diese zusammen mit dem Fahrrad abhandengekommen sind.
2. Sie haben das Fahrrad / den Fahrradanhänger durch ein verkehrsübliches Fahrradschloss gegen
Diebstahl zu sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen.
3. Sie haben die Kaufbelege sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, der Marke und die Rah-
mennummer der versicherten Fahrräder und Fahrradanhänger vorzulegen.
4. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und uns einen Nachweis darüber zu erbringen, dass das Fahrrad / der Fahrradanhänger nicht innerhalb von 3 Wochen nach Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
5. Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so können wir nach Maßgabe der Bestimmungen nach
§ 8 Abschnitt B VHB GVO leistungsfrei sein.
6. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme, die im Versiche-
rungsschein ausgewiesen wird.
a) Im Versicherungssummenmodell kann eine prozentuale Entschädigung bis 6 % der VS, max.
5.000 € und
b) Im Wohnflächenmodell kann eine Entschädigung bis
5.000 €
vereinbart werden.
7. Teil-Kündigungsmöglichkeit
Die Klausel kann ohne Aufhebung des Gesamtvertrages von beiden Vertragspartnern ohne Angaben von Gründen in Textform unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03