In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Einfacher Diebstahl von Jagdwaffen und Jagdoptik :
1. In Erweiterung zu § 3 Nr. 2 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden durch einfachen Diebstahl oder Verlust von versicherten Sachen, die zur Jagdausübung verwendet werden, auch wenn sich diese zum Zeitpunkt des Diebstahls oder Verlustes außerhalb des Versicherungsortes befinden. Versichert gelten ausschließlich Jagdwaffen und Jagdoptik.
2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu 10.000 €. Eine andere Entschädigungsgrenze kann
vereinbart werden.
4. Vereinbart gilt eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall und je Gut von 250 €.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03