In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Einfacher Diebstahl innerhalb von Gebäuden und im Freien :
1. In Erweiterung zu § 3 Nr. 2 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden durch einfachen
Diebstahl, sofern dieser
a) innerhalb von Gebäuden außerhalb des Versicherungsortes;
b) innerhalb von Gebäuden auf dem Versicherungsgrundstück;
c) im Freien auf dem umfriedeten Versicherungsgrundstück stattfindet.
2. Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen gemäß § 13 Nr. 1 VHB GVO.
3. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
4. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu 250 €.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03