In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden :
1. In Erweiterung zu § 2 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch, Ruß oder Verpuffung zerstört oder beschädigt werden.
2. Als Rauchund Rußschäden gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung, die plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Kochoder Trocknungsanlagen austritt.
3. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit
und Druckwirkung.
4. Ausgeschlossen bleiben Schäden, die auf dauernder Einwirkung des Rauches oder Rußes beru-
hen.
5. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03