In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Versicherungsschutz und Anzeigepflicht bei Wohnungswechsel :
1. In Erweiterung zu § 11 Nr. 1 VHB GVO gilt der Versicherungsschutz an beiden Risikoorten bis zu 90 Tage nach Umzugsbeginn.
2. In Erweiterung zu § 11 Nr. 4 VHB GVO gilt eine Meldefrist bei Wohnungswechsel von 90 Tagen vereinbart.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03