In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden :
1. In Erweiterung zu § 12 Nr. 5 VHB GVO nehmen wir keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, soweit dies im Versicherungsschein dokumentiert ist.
2. Auf eine Anrechnung wegen Unterversicherung wird bei einem ersatzpflichtigen Schaden bis
1.000 € verzichtet.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03