In der Hausratversicherung der GVO Versicherung verzichtet der Tarif TOP-VITplus bei Kleinschäden auf einen Abzug wegen Unterversicherung – bis zu einer festgelegten Schadenhöhe bleibt der volle Ersatz erhalten, sofern dies im Versicherungsschein dokumentiert ist.
Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden im Tarif TOP-VITplus:
- In Erweiterung zu § 12 Nr. 5 VHB GVO nehmen wir keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, soweit dies im Versicherungsschein dokumentiert ist.
- Auf eine Anrechnung wegen Unterversicherung wird bei einem ersatzpflichtigen Schaden bis 1.000 € verzichtet.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn Ihr Hausrat höher bewertet ist als die vereinbarte Versicherungssumme, müssen Sie bei kleineren Schäden keinen Abzug befürchten. Bis zu einer bestimmten Schadenhöhe wird die sonst übliche Kürzung wegen Unterversicherung nicht angewendet, wenn dies im Versicherungsschein festgehalten ist.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag gilt der Unterversicherungsverzicht bei Kleinschäden?
Auf eine Anrechnung wegen Unterversicherung wird bei einem ersatzpflichtigen Schaden bis 1.000 € verzichtet.
Welche Voraussetzung gilt für den Unterversicherungsverzicht?
Es wird kein Abzug wegen Unterversicherung vorgenommen, soweit dies im Versicherungsschein dokumentiert ist.
Auf welche Regelung bezieht sich der Unterversicherungsverzicht?
Die Regelung gilt in Erweiterung zu § 12 Nr. 5 VHB GVO.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus.