In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Schäden am Hausrat durch wildlebende Tiere :
1. In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden an versicherten Sachen, die durch Wildtiere zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
2. Ebenfalls werden die notwendigen und anfallenden Kosten für die Reinigung des Hausrates ersetzt.
3. Wildtiere sind wildlebende Tiere, die zum Schalenwild sowie Federwild des Bundesjagdgesetzes zählen (z.B. Wildschweine, Rehe, Rothirsche, Fasane und Waschbären).
4. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu
6.000 €.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03