In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Kosten zur psychologischen Betreuung :
1. In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für die Kosten der benötigten psychologischen Betreuung für Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person infolge eines Versicherungsfalles.
2. Die entstandenen Kosten übernehmen wir bis zu
5.000 €, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht oder ein etwaiger anderer Versicherungsschutz nicht ausreichend ist (Subsidiärdeckung).
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03