Nach einem Versicherungsfall übernimmt die GVO Versicherung in ihrer Hausratversicherung die Kosten einer benötigten psychologischen Betreuung für Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person – bis zu 5.000 € und als Subsidiärdeckung.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus für Kosten zur psychologischen Betreuung Folgendes:
- In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für die Kosten der benötigten psychologischen Betreuung für Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person infolge eines Versicherungsfalles.
- Die entstandenen Kosten übernehmen wir bis zu 5.000 €, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht oder ein etwaiger anderer Versicherungsschutz nicht ausreichend ist (Subsidiärdeckung).
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versichertes Schadenereignis eintritt, kann dieses auch seelisch belasten. Der Tarif TOP-VITplus sieht deshalb vor, die Kosten einer psychologischen Betreuung zu übernehmen – für Sie selbst oder für eine Person, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Die Leistung greift ergänzend, also wenn kein anderer oder kein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden ist.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Die entstandenen Kosten werden bis zu 5.000 € übernommen.
Wer ist bei der psychologischen Betreuung mitversichert?
Versichert sind Sie selbst sowie eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person.
Was bedeutet Subsidiärdeckung in diesem Zusammenhang?
Die Kosten werden übernommen, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht oder ein etwaiger anderer Versicherungsschutz nicht ausreichend ist.
Wann greift die Leistung für psychologische Betreuung?
Die Leistung greift für die benötigte psychologische Betreuung infolge eines Versicherungsfalles.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03