In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Kosten zur Haustierunterbringung :
1. In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für die notwendigen Kosten der
Haustierunterbringung von Ihren Haustieren, wenn
a) die versicherte Wohnung infolge eines Versicherungsfalles unbewohnbar wurde und auch die Be-
schränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist;
b) Sie durch einen Unfall oder eine Noteinweisung infolge eines versicherten Schadens ins Krankenhaus gekommen sind, wodurch für Ihre Haustiere eine Haustierbetreuung nicht möglich ist und es auch keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit gibt. Gleiches gilt auch bei Tod.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03