Die Hausratversicherung der GVO Versicherung übernimmt im Tarif TOP-VITplus die notwendigen Kosten für vorübergehend gemietete, dringend benötigte Haushaltsgeräte sowie medizinische und elektro-medizinische Geräte, wenn versicherte Geräte durch einen Schaden ausfallen und nicht sofort repariert oder ersetzt werden können.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus für Kosten für Miet- und Ersatzgeräte Folgendes:
1. In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für die notwendigen Kosten für vorübergehend gemietete, dringend benötigte Haushaltsgeräte sowie medizinische und elektro-medizinische Geräte, sofern die versicherten Haushaltsgeräte durch einen versicherten Schaden beschädigt oder zerstört wurden oder abhandengekommen sind und eine umgehende Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht möglich ist.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Fällt ein versichertes Haushaltsgerät oder ein medizinisches Gerät durch einen versicherten Schaden aus und lässt es sich nicht sofort reparieren oder ersetzen, können Sie ein Ersatzgerät vorübergehend mieten. Die dafür notwendigen Kosten werden im Tarif TOP-VITplus übernommen – bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Miet- und Ersatzgeräte sind abgedeckt?
Übernommen werden die notwendigen Kosten für vorübergehend gemietete, dringend benötigte Haushaltsgeräte sowie medizinische und elektro-medizinische Geräte.
Unter welchen Voraussetzungen wird geleistet?
Voraussetzung ist, dass die versicherten Haushaltsgeräte durch einen versicherten Schaden beschädigt oder zerstört wurden oder abhandengekommen sind und eine umgehende Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht möglich ist.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Entschädigt wird je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
In welchem Tarif gilt diese Leistung?
Diese Leistung gilt in der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus, als Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO.